Grüngut (biologische Abfälle)

Was gehört dazu?

  • alle pflanzlichen Gartenabfälle (Kompost)
  • Rasen- und Wiesenschnitt
  • Strauch, Baum- und Heckenschnitt (zerkleinert)
  • Stauden von Blumen und Gemüse
  • Balkon- und Topfpflanzen
  • Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
  • Rüstabfälle von Früchten und Gemüse

Gartenabraumbündel
Schnittgut gebündelt und verschnürt von maximal 160 cm Länge und 20 kg Gewicht (nur Hanf- oder Leinenschnüre verwenden) Durchmesser der Äste maximal 15 cm.

Die Abfuhrdaten finden Sie hier.

Tipp:
Alle pflanzlichen Gartenabfälle können auch im eigenen Garten kompostiert werden. Ansonsten bei der Kompostiergruppe Zollikofen oder von einem Gärtner.

  • Verpackte Lebensmittel, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel
  • Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare)
  • Kompostierbares Geschirr
  • Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
  • Altholz (behandelt oder unbehandelt)
  • Problempflanzen und Neophyten
  • Infektiöser Abfall (Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial)
  • Katzenstreu sowie Katzen- und Hundekot (⇒ Kehricht)
  • Karton, Papier, Glas, Metall, Sand, Kies, Steine und Bauschutt
  • Strassenwischgut
  • Asche
  • Plastiksäcke (auch nicht recyclebare/kompostierbare)
  • Im Wald entsorgen (⇒ verboten!!)
  • Keine Annahme im Werkhof
Entsorgungshof Fellerstrasse Bern, Entsorgungshof Schermen Bern, Resag Recycling + Sortierwerk
28.11.2024 - Zone 09
09.12.2024 - Zone 10
12.12.2024 - Zone 09

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