In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen
Dienstag, 3. Dezember 2024, 19.30 Uhr, im Reberhaus (grosser Saal), Uettligen
Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, die Parkplätze beim Viehschauplatz in Uettligen zu benutzen.
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024
2. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen
3. Berichterstattung und Verschiedenes
Verleihung Wohlener Hecht
anschliessend Festwirtschaft
Alle Haushaltungen erhalten bis zum 8. November 2024 die gemeinderätliche Botschaft. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeindeschreiberei Wohlen beziehen. *
Das Protokoll und die Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Der Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst: