Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Fraubrunnen ausgestellt. Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis können sie Online Handlungsfähigkeitszeugnisse (be.ch) beantragen.