Die Baupolizeibehörde prüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und ob die erstellten Bauten den bewilligten Plänen entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so ist die Baupolizeibehörde verpflichtet gegen gesetzeswidriges Bauen vorzugehen. In diesen Fällen müssen die Bauherren den rechtmässigen Zustand wiederherstellen.
Dazu muss mit Strafanzeige rechnen:
- Wer ohne Bewilligung baut
- Wer Bedingungen oder Vorschriften missachtet
- Wer gegen vollstreckbare baupolizeiliche Anordnungen verstösst
Selbstdeklaration
Seit 2009 müssen Baugesuchsteller zwei Formulare zur Selbstdeklaration ausfüllen. Mit der Selbstdeklaration übernimmt die Bauherrschaft eine hohe Eigenverantwortung.
Selbstdeklaration 1 (SB1)
Muss vor Baubeginn bei der Gemeinde eingereicht werden. Darauf ist die verantwortliche Person für die rechtmässige Erstellung des Baus aufzuführen.
Das Formular SB1 muss zwingend im e-Bau ausgefüllt werden. Eine Einreichung per Papier ist nicht notwendig.
Selbstdeklaration 2
Muss nach Fertigstellung der Baute eingereicht werden. Darauf muss die verantwortliche Person bestätigen, dass die Baute gemäss Baubewilligung erstellt wurde.
Das Formular SB2 ist zwingend im eBau auszufüllen und 1-Fach originalunterzeichnet der Gemeinde zustellen.