Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft darüber, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist, ob noch andere Personen Rechte am Grundstück besitzen (Beispielsweise Mitnutzung von Wegen und Zufahren) und ob das Grundstück mit Pfandrechten belegt ist. Die Daten des Grundbuches sind einsehbar. Wer ein Interesse nachweisen kann, erhält beim zuständigen Grundbuchamt auch die detaillierten Informationen. Als zukünftiger Grundstückbesitzer sollten Sie über alle Einträge im Grundbuch informiert sein.