Falls Sie durch Lärm gestört sind, empfehlen wir Ihnen als erstes das Gespräch mit den Lärmverursachenden zu suchen. Wie sagt man so schön: "C'est le ton qui fait la musique". Wer seine Anliegen klar und freundlich anbringt und auf die Ruhestörung aufmerksam macht, wird meist auf offene Ohren stossen.
Wichtig ist auch, dass die Nacht- und Mittagsruhe eingehalten wird. So darf in Gebieten mit Wohnnutzung zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr kein Lärm verursacht werden.
Die Mittagsruhe ist zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr zu beachten.
Der Betrieb von lärmintensiven Geräten wie Rasenmähern, Mährobotern, Häckslern, Laubsauger etc. im Freien ist von Montag bis Freitag vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr untersagt. Am Samstag vor 08.00 Uhr und nach 18.00 Uhr, während der Mittagsruhe sowie an Sonntagen und anderen öffentlichen Feiertagen.
Die Ortspolizeibehörde kann für bestimmte Anlässe auf Gesuch hin Ausnahmen bewilligen.
Wenn Sie sich durch Lärm gestört fühlen, können Sie sich je nach Lärmquelle an folgende Beschwerdestellen wenden.