Reklame
Für Strassen- und Aussenreklamen brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung.
Die Bestimmungen dazu finden Sie in Art. 32 Absatz BauG (Baugesetz) sowie im Baubewilligungsdekret (BewD) Art. 6a und 7.
Einfacher geht es mit einem E-Mail an die Bau und Planung. Wir beraten Sie in allen Reklamefragen gerne.