Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
Eltern haben die familienrechtliche Aufgabe, für die Bedürfnisse ihres Kindes aufzukommen. Normalerweise erfüllen sie diese Unterhaltspflicht, indem sie mit dem Kind in ihrer häuslichen Gemeinschaft leben. Besteht jedoch kein gemeinsamer elterlicher Haushalt, so kann nur der Elternteil den Unterhalt in natura leisten, in dessen Obhut das Kind lebt. Der andere Elternteil hat eine Geldzahlung zu entrichten, welche als Unterhaltsbeitrag oder Aliment bezeichnet wird. Die Höhe der Geldzahlung wird in einem Unterhaltstitel (Unterhaltsvertrag, einem Unterhaltsurteil oder einem eherechtlichen Gerichtsentscheid) festgesetzt.
Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind nicht erfüllen, kann bei der Regionalen Fachstelle Alimentenhilfe ein Gesuch um Bevorschussung oder Inkasso gestellt werden.
Zur Prüfung werden u.a. der rechtskräftige Unterhaltstitel, Haushaltsgrösse und die letzte definitive Steuerveranlagung benötigt. Das Gesuch unterliegt einer zweistufigen Anspruchsprüfung (Vermögen/Einkommen).
Gleichzeitig mit der Einreichung eines Gesuchs um Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche des Kindes kann für persönliche zustehende Erwachsenenalimente ein Gesuch um Inkassohilfe gestellt werden.
Kontaktieren Sie uns, gerne beraten wir Sie zu der Vorgehensweise und den einzelnen Schritten.
Tel. 031 828 81 66 / rgnlszldnstwhln-bch