Wenn eine Person aus Ihrer Verwandtschaft oder sonst eine Ihnen nahstehende Person stirbt, gibt es viel zu tun: Nachfolgend finden Sie unterstützende Informationen.
Verstirbt eine Person in einem Spital oder Heim meldet diese Institution den Todesfall direkt an das Zivilstandesamt.
Verstirbt eine Person Zuhause muss eine Ärztin oder ein Arzt benachrichtigt werden. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamt.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Tagen an das Zivilstandsamt zu erfolgen.
Die Gemeinde empfiehlt Ihnen ein Bestattungsunternehmen an die Seite zu nehmen.
Bitte melden Sie den Todesfall der Gemeinde. Diese wird sich anschliessend für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls kontaktieren.
Liegt ein Organspendeausweis vor?
Planung Begräbnis und Abdankung
- Bitte nehmen Sie dazu mit der zuständigen Kirchgemeinde Kontakt auf. Kirchgemeinden der Gemeinde Wohlen finden Sie hier.
Formalitäten nach der Bestattung
- Die Versicherungen kündigen (Krankenkasse, Hausrats, Haftpflicht, Unfall…)
- die AHV und eine allfällige Lebensversicherung kündigen und die Hinterlassenenrente, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben, anfordern
- sich beim Arbeitgeber erkundigen, ob Sie Anspruch auf eine Hinterlassenenrente der zweiten Säule (berufliche Vorsorge), auf eine allfällige Abgangsentschädigung und auf die restliche Auszahlung des Lohns der verstorbenen Person haben…
- die Bank und die Post informieren
- Zeitungs- und ÖV-Abonnemente und Mitgliedschaften in Gesellschaften und Vereinen usw. kündigen
- die Steuerbehörde informieren
- das Strassenverkehrsamt informieren, wenn die verstorbene Person einen Führerausweis und ein Fahrzeug auf ihren Namen hatte
- den Vermieter informieren, wenn die verstorbene Person in einer Mietwohnung lebte. Wenn diese Person allein lebte, müssen Sie die Wohnung kündigen und dafür sorgen, dass die Wohnung oder das Haus innerhalb der im Mietvertrag vorgesehenen Frist geräumt wird
- allenfalls zuständige ausländische Vertretung kontaktieren (Botschaft, Konsulat)
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die
Gemeindeschreiberei/Personal
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
E-Mail
031 828 81 11
gerne zur Verfügung.