Wegzug

Die Abmeldung hat persönlich oder über den E-Umzug, spätestens am Wegzugstag, bei der Gemeindeschreiberei/Personal zu erfolgen. Zur Abmeldung ist ein Ausweis mitzubringen.

Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Wohlen
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.

Definitive Abmeldung ins Ausland

Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich einen Monat vorher bei uns abzumelden. 

Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Pass/Personalausweis und Ausländerausweis sind zur Abmeldung mitzubringen.

Dienstpflicht (Armee und Zivilschutz)

Als Dienstpflichtige müssen Sie sich beim Sektionschef (Militär) oder der Zivilschutzstelle an- und abmelden.

UmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Abmelden und Anmelden bei der Wohngemeinde – online oder persönlich - ch.ch
Wohnort und Personalien ändern - Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
Gemeindeschreiberei/Personal
Ausweise & Bestätigungen
Wohnen

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