Die Abmeldung hat persönlich oder über den E-Umzug, spätestens am Wegzugstag, bei der Gemeindeschreiberei/Personal zu erfolgen. Zur Abmeldung ist ein Ausweis mitzubringen.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Wohlen
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Pass/Personalausweis und Ausländerausweis sind zur Abmeldung mitzubringen.
Als Dienstpflichtige müssen Sie sich beim Sektionschef (Militär) oder der Zivilschutzstelle an- und abmelden.