Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versichertenkarte. Die Informationen auf der Krankenversichertenkarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversichertenkarte besitzen (z. B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann einen Versicherungsausweis beantragen.
Sie können den Versichertenausweis online auf der Homepage der AHV/IV ausfüllen.