Überbauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West» / Genehmigung und Inkraftsetzung

Öffentliche Bekanntmachung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Wohlen am 09.01.2024 beschlossene Überbauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29.02.2024 genehmigt.

Die Überbauungsordnung ZPP Nr. III «Uettligen West» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung zur Einsichtnahme offen.

Wohlen, den 22.03.2024
Der Gemeinderat

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