Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Seit dem 23. September 2024 gilt im Kanton Bern eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) für Schiffe mit Kontrollschild.

Bei einem Wechsel zwischen den Gewässern muss dieser zuerst über ein Online-Formular gemeldet werden. Danach muss das Schiff bei einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Dabei wird ein Reinigungsnachweis und daraufhin eine Einwässerungsfreigabe ausgestellt. Damit kann ein Gewässerwechsel stattfinden. 

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Deswegen wird auch Schiffen ohne Kontrollschild und Wassersportgeräten eine gründliche Reinigung bei einem Gewässerwechsel dringend empfohlen.

Schiffsbewegungen innerhalb eines Gewässerabschnitts müssen nicht gemeldet werden.

Merkblatt Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bvd.be.ch/de/start/schiffsreinigungspflicht

Prozess Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Prozess Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

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