Zweckänderung
Im Jahre 1991 wurden verschiedene Fonds, bestehend aus einem Armenfonds für die Unterbringung von Kindern in einer Anstalt sowie diverse Kleinstlegate, in einen Wohltätigkeitsfonds zusammengelegt. Im Jahre 1989 hatten all diese Legate und Stiftungen ein gemeinsames Vermögen von rund CHF 29'000.00. Dank dem Zins- und Zinses-Zins-Effekt wuchs dieses Vermögen auf heute rund CHF 184'000.00 an. Der Gemeinderat Wohlen schränkte im Jahr 2001 in seiner Verordnung zum Wohltätigkeitsfonds den ursprünglichen Zweck des Fonds ein, so dass ausschliesslich Zuwendungen für die Ausbildungskosten von natürlichen Personen, die nicht fürsorgeabhängig und nicht selbst in der Lage sind, die Ausbildungskosten zu tragen, geleistet werden dürfen. Weiter wurde damals beschlossen, dass Zuwendungen ausschliesslich als Darlehen entrichtet werden. Aufgrund dieser sehr restriktiven Zweckbestimmung des Wohltätigkeitsfonds fanden keine Fondsentnahmen statt. Damit Gelder aus dem Wohltätigkeitsfonds entrichtet werden können, hat der Gemeinderat einer Zweckänderung seiner gemeinderätlichen Verordnung zum Wohltätigkeitsfonds zugestimmt. Einerseits werden zukünftige Entnahmen als a-fonds-perdu-Beiträge entrichtet und andererseits können die Gelder für wohltätige Zwecke eingesetzt werden. Für die Gewährung von Beiträgen aus dem Wohltätigkeitsfonds ist das Departement Soziales zuständig.