Baugesuche müssen über das eBau Portal des Kantons Bern erfasst werden. Zusätzlich müssen sämtliche Dokumente in 2-facher Ausführung originalunterzeichnet bei der Gemeinde eingereicht werden. Es ist die Aufgabe der Bau und Planung die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und Sie während des Baubewilligungsverfahrens zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne.
Oft lohnt es sich, vor der Baueingabe mit der Abteilung Bau und Planung Kontakt aufzunehmen und eine Voranfrage einzureichen. Wir können Sie darüber informieren:
- Ob Sie eine Bewilligung benötigen
- Welche Unterlagen für eine Baueingabe notwendig sind
- Was Sie bei der Projektierung berücksichtigen sollten
- Ob es sinnvoll ist, das Vorhaben durch die Fachberatung Baugestaltung zu prüfen
In Art. 1b des Baugesetzes ist folgendes festgehalten:
Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.
Baubewilligungspflichtig sind auch die Zweckänderung und der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen.
Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen oder die Gesamtbewilligung erteilt und rechtskräftig sind.
Ablauf einer Baubewilligung (vereinfacht)
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Baueingabe
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Formelle und materielle Prüfung
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Bekanntmachung und Öffentliche Auflage
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Bereinigung
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Bauentscheid
- Baukontrollen (falls notwendig)