Krankheits-Absenz des Kindes während des Unterrichts
Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies umgehend per KLAPP als Absenz zu melden. Rechtzeitiger Bescheid erspart der Lehrperson das Nachfragen über den Verbleib des Kindes. In jedem Fall bitten wir Sie um die kurze, schriftliche Entschuldigung und bei einer Absenz von mehr als fünf Tagen um ein entsprechendes Arztzeugnis.