Zusätzliche Ferien oder Freitage beantragen
Laut Schulgesetz besteht ab Beginn der Schulpflicht kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- oder Freitage. Allerdings werden in diesem Gesetz Ausnahmefälle erwähnt; bereits gebuchte Ferien gehören aber nicht dazu. Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie, Arztbesuche, Familienfeiern etc. in die schulfreie Zeit zu legen.
Dispensationsgesuche müssen spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung eingereicht werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird gemäss Art. 32f VSG beim zuständigen Richteramt Anzeige erstattet. Die Erziehungsberechtigten können mit einer Busse bestraft werden.