Mit der Raumplanung werden die raumwirksamen Tätigkeiten gesteuert. Sie beinhaltet die Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastrukturen, die langfristig koordiniert und geplant werden müssen.
Der kantonale Richtplan ist Grundlage für die Raumplanung in den Gemeinden.
Kantonaler Richtplan
Die Regionalkonferenz Bern Mittelland koordiniert die Raumplanung auf regionaler Ebene mit dem Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept.
Regionale Richtpläne
Raumplanung Region Bern Mittelland
Die Gemeinde Wohlen hat im räumlichen Entwicklungskonzept und in den Landschafts-, Verkehrs- und Energierichtplänen die raumwirksamen Tätigkeiten koordiniert und Massnahmen behördenverbindlich festgelegt.
Die baurechtliche Grundordnung regelt, wie und wo gebaut werden darf. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung beschliesst die Gemeindeversammlung.
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus einem Baureglement, dem Zonenplan und Überbauungsordnungen.
Die verschiedenen Nutzungszonen mit ihren Bestimmungen sind auf dem Geoportal Bern Mittelland aufgeschaltet.
Die kommunale Grundordnung enthält aber noch weitere Bestimmungen, wie beispielsweise geschützte Bäume und Hecken.